Die KreisBau Enz-Neckar eG schließt seit vielen Jahren Rahmenverträge für Gas und Strom ab.
Für die Gebäude mit einer Gasheizung kann eine hohe Preissteigerung in 2022, zumindest nach derzeitigem Stand, noch etwas hinausgezögert werden, da längerfristige Gaslieferverträge bis 2023 bzw. 2024 bestehen.
Je nach weiterer Entwicklung auf dem Gas- und Strommarkt kann es ggf. aber auch früher zu deutlichen Preissteigerungen kommen.
Für die Objekte mit einer Ölheizung ist bereits in 2022 mit erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen. Diese werden noch durch vorhandene günstig eingekaufte Heizölbestände gedämpft.
Gleiches gilt für Objekte mit einer Luft-Wärmepumpe, die mit Strom betrieben wird. Auch hier wird es bereits in 2022 zu deutlichen Preissteigerungen kommen.
Die Energiepreise für alle Energieträger werden sich zukünftig voraussichtlich mehr als verdoppeln.
Wir appellieren daher an alle Mieter, dringend Energie einzusparen.
Bitte beachten Sie, dass die Raumtemperatur nicht zu stark absinkt, so dass unbedingt eine Schimmelbildung vermieden wird.
Bitte beachten Sie dabei die Hinweise aus der Broschüre „Richtig heizen – richtig lüften“.
Wenn die Raumtemperatur in der Wohnung nur um 1 Grad abgesenkt wird, können damit bis zu 6% Energiekosten eingespart werden.
Die Vorauszahlungen für Wärme und Warmwasser und den weiteren Betriebskosten müssen in 2023 nach der Jahresabrechnung 2022 entsprechend angepasst werden.
Unsere dringende Empfehlung ist, die Vorauszahlungen für die Heiz- und Betriebskosten vorzeitig in 2023 entsprechend anzupassen.
Sprechen Sie uns gerne an!
Zur Abmilderung der Preissteigerungen plant die Bundesregierung folgende Entlastungen:
- Senkung der Umsatzsteuer
Es wurde bereits beschlossen, den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19% auf 7 % zu senken.
- Kein Abzug des Abschlages für Gas im Dezember 2022 nur für direkte Gaskunden
Des Weiteren müssen direkte Gaskunden im Dezember 2022 den monatlichen Vorauszahlungsabschlag nicht entrichten. Diese Befreiung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse. Der Betrag wird nicht ausbezahlt, sondern erst im Zuge der kommenden Heiz- und Betriebskostenabrechnung, die in 2023 erstellt wird, als fehlende Abschlagszahlung berücksichtigt.
- Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023
Ab März 2023 soll eine Gaspreisbremse greifen, ggf. rückwirkend ab Januar 2023, bei der jeder Kunde ein staatlich gefördertes Kontingent von 80% des prognostizierten Verbrauchs bekommt. Die übrigen 20 Prozent müssen nach dem Marktpreis bezahlt werden. Es ist die Rede von einer Limitierung auf 12 ct/kWh für das 80%-Kontingent.
Durch die derzeit noch gültigen Gas-Rahmenvertragspreise werden in 2023 voraussichtlich die von der KreisBau zu zahlenden Gaspreise unter denen der Gaspreisbremse liegen.