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    Heizkostenverteiler ablesen

    Kabel-TV-/Radio-Frequenzen

      Häufige Fragen

      Ein Aquarium kann ein erhebliches Gewicht haben. Die gesamte Last muss von der Decke getragen werden können. Bitte setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung, um eine individuelle Möglichkeit in Ihrer Wohnung zu prüfen. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

      Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und Mitbewohner und achten Sie darauf auf dem Balkon keinen übermäßigen Lärm zu verursachen.

      Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich nur mit einem Elektro-Grill und in Maßen gestattet. Stimmen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab, um möglichen Beschwerden gleich im Vorfeld zu begegnen.

      Das Aufstellen von elektrischen Geräten wie z. B. eine Waschmaschine oder Wäschetrockner ist untersagt. 

      Beschwerden über Nachbarn sind immer ein sensibles Thema. Sofern Sie Probleme mit einem Nachbarn haben, empfehlen wir zunächst das direkte Gespräch. Sobald wir als Vermieter eingeschaltet werden, führt dies leider häufig auch zur Verhärtung der Positionen, statt zur angedachten Klärung des Konfliktes. Uns ist bewusst, dass es manchmal nicht anders geht. Für diese Fälle bitten wir Sie um schriftliche Angaben von Datum, Zeit und Art der Störung und ggf. Unterschriften von anderen Mietern des Hauseingangs. Nur mit konkreten Informationen ist ein lösungsorientiertes Vorgehen möglich. 

      Die Vorauszahlungen für die Betriebskosten und Heizkosten sind monatlich mit der Nutzungsgebühr/Miete zu zahlen und werden mit Ablauf des Kalenderjahres abgerechnet. Im Folgejahr erhalten Sie eine entsprechende Abrechnung. 

      Aktuell:

      Bereits seit Oktober 2021 erleben wir eine Zeit drastischer Energiepreissteigerungen. Durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine sind die Preise für Energie weiter stark gestiegen. Wie sich dies weiter mittel- und langfristig auf den Strom- und Energiemarkt auswirken wird, lässt sich heute nicht vorhersehen. Für die Betriebs- und Heizkosten - Vorauszahlungen der Mieter sind aus heutiger Sicht daher zukünftig mit erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen. 

      Bitte sorgen Sie finanziell vor und stellen sich auf eine erhebliche Nachzahlungen bei der nächsten Betriebskostenabrechnungen ein!

      Der Dachboden (sofern vorhanden) dient teilweise und dann auch ausschließlich nur dem Trocknen Ihrer Wäsche. Die Lagerung von Gegenständen ist aus feuerpolizeilichen Gründen untersagt. Die Reinigung des Dachbodens ist in der großen Kehrwoche geregelt. Bitte beachten Sie dies bei der turnusmäßigen Hausreinigung/Kehrwoche.

      Grundsätzlich können Sie durch aktives Handeln im Bereich der Energieeinsparung erheblich Kosten einsparen. Nachfolgend beispielhaft Links zum Umweltministerium Baden-Württemberg bzw. zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Tipps zur Energieeinsparung:

      https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/in-haushalten/energiespartipps/

      https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html

      Tipps zur Sicherung von Fahrrädern und E-Bikes in Kellerräumen und Garagen der Polizei Baden-Württemberg:

      • Sichern Sie Ihr Fahrrad grundsätzlich mit einem geprüften und zertifizierten Schloss.
      • Schließen Sie Ihr Rad auch im Keller an, wie beispielweise
      • durch die Nutzung von Wand- bzw. Bodenankern oder schließen Sie mehrere
      • Fahrräder zusammen.
      • Entfernen Sie bei E-Bikes - soweit möglich - den Akku und verwahren
      • ihn in der Wohnung.
      • Halten Sie die Haustüre oder Gemeinschaftsräume geschlossen.
      • Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen der Polizei unter der Notrufnummer 110
      • Weitere Informationen finden Sie unter: www.polizei-beratung.de

      In den vergangenen Jahren wurden bei modernisierten Objekten alte Holzfenster durch neue Kunststofffenster mit Isolierverglasung ersetzt. Hierzu ein paar Hinweise:

      Die Fensterrahmen und Fensterflügel dürfen nicht beschädigt werden (z.B. durch Bohren, o.ä.). Für die Befestigung von Gardinenhalterungen dürfen keine bzw. nur Klebebefestigungen verwendet werden, die sich beim Auszug rückstandsfrei entfernen lassen. Das Durchbohren von Fensterflügeln ist untersagt und bedeutet spätestens bei Auszug die Erneuerung des Fensters auf Ihre Kosten.

      Zur Vermeidung von Schimmel- und Stockfleckenproblemen ist eine mehrmalige tägliche Lüftung bei komplett geöffneten Fenstern notwendig und sinnvoll (Stoßlüften - siehe auch „Heizen und Lüften“). Um das Lüftungsverhalten grundlegend zu beeinflussen, ist die Kippfunktion bei den Fenstern und Fenstertüren blockiert. Eine Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.

      Das Fenster ist ordnungsgemäß geschlossen, sobald der Handhebel des Drehbeschlages senkrecht nach unten steht. Nur in dieser Stellung wird die Dichtung fest an den Fensterrahmen gedrückt.

      Bei Kunststofffenstern dürfen in den Reinigungsmittel keine Lösungsmittel enthalten sein. Diese greifen Gummi und Kunststoffe an. Die Rahmen und Flügel nicht trockenreiben, da sie sich elektrostatisch aufladen und Schmutz anziehen. Alle beweglichen Beschlagteile sind bei Bedarf mit harz- und säurefreiem Öl leicht zu schmieren. Maschinen- oder Speiseöl darf nicht verwendet werden. 

      Das Fußballspielen ist in der Außenanlage wegen möglicher Beeinträchtigungen für die anwohnenden Mieter nicht gestattet. 

      (Tief-)Garagen sind als Unterstand für Kraftfahrzeuge vorgesehen und wurden als solche auch nur genehmigt. Geregelt ist dies in der Garagenverordnung (GaVo). Die Garagen unterliegen strengen Brandschutzvorschriften.

      Nach den Garagenverordnungen ist es verboten, Garagen als Lager- oder Abstellraum, Werkstatt oder gar Partyraum zu nutzen. Gegenstände, die mit dem Thema Auto gar nichts zu tun haben, dürfen dort nicht gelagert werden.

      Die Ordnungsämter der Kommunen ahnden die Zweckentfremdung von Garagen zum Teil mit hohen Bußgeldern. Die Nutzung der (Tief-)Garage ist daher nur entsprechend ihrer Bestimmung zulässig.

      Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich nur mit einem Elektro-Grill und nur in Maßen gestattet. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, um möglichen Beschwerden gleich im Vorfeld zu begegnen (siehe Balkonnutzung). 

      In vielen Häusern wird die Reinigung durch einen externen Dienstleister ausgeführt. Sofern Sie selbst in Ihrem Objekt für die Hausreinigung verantwortlich sind, wird zwischen großer und kleiner Kehrwoche unterschieden, die in regelmäßigem Zeitabstand durchgeführt werden muss.

      Den Terminplan für die Hausreinigung finden Sie am Anschlagbrett bzw. den Kehrwochenschildern. Hinweise zum genauen Umfang der Reinigung entnehmen Sie bitte der Anlage Ihres Nutzungs-/Mietvertrages. Bei Übergabe der Wohnung findet diesbezüglich eine ausführliche Einweisung statt. Unabhängig davon, sind alle Nutzer/Mieter verpflichtet, selbstverursachte Verschmutzungen (z. B. durch undichte Müllbeutel, durch einen Umzug, durch Lieferungen oder Wohnungsrenovierungen, usw.) im und um das Haus unverzüglich selbst zu beseitigen.

      An den Heizkörpern sind elektronische Heizkostenverteiler montiert. Zur eigenen Ablesung können Sie im Download-Bereich sich eine nähere Erläuterung über das Anzeigeverhalten abrufen.

      Richtige und ausreichende Belüftung der Mieträume liegt in der Verantwortung des Nutzers, ist wichtig für ein gesundes Raumklima und stellt einen wichtigen Faktor zur Verhinderung von Stockflecken und Schimmelbefall dar. 

      Stundenlang gekippte Fenster sorgen kaum für frische Luft, sondern für eine hohe Heizkostenrechnung und Schäden an der Aussenfassade.

      Gesundheitlich wie bauphysikalisch ist ein Raumklima von 40 - 60 Prozent relativer Feuchte bei ca. 20 °C optimal. Sinkt die Luftfeuchte unter 40 Prozent relativer Feuchte, kann die trockene Luft die Schleimhäute reizen. Steigt der Feuchtegehalt auf 70 Prozent oder mehr, ist Schimmelbildung im Wohnraum fast unvermeidbar. 

      Folgende Faustregeln gelten beim Lüften: 

      nur 2 - 3 Minuten bei Frost 
      ca. 5 Minuten bei 0 - 5°C
      5 - 10 Minuten bei 5 - 10°C
      10 - 15 Minuten bei 10 - 15°C 

      Denken Sie daran, nach dem Kochen und dem Duschen kurz zusätzlich zu Lüften. Drehen Sie die Thermostatventile an den Heizkörpern während des Lüftens grundsätzlich ab.

      Die bei Vertragsabschluss übergebenen Broschüren "Richtig Heizen und Lüften" sowie "Feuchtigkeit in der Wohnung" informieren Sie ausführlich darüber, wie Sie für ein gesundes Raumklima sorgen, Schimmelbildung in Ihrer Wohnung vermeiden und Heizkosten sparen können.

      Mehr Informationen

      Falls Sie in Ihrer Wohnung Stockflecken, Schimmel oder ähnliches entdecken, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.

      Grundsätzlich ist Hunde-/Katzenhaltung in einer Mietwohnung der KreisBau Enz-Neckar eG nicht möglich. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir den Einzelfall prüfen können.

      In den meisten Wohnungen besteht ein Kabelanschluss zum TV- / Fernsehempfang über Vodafone. Informationen über Zusatzleistungen, wie das in den KreisBau-Wohnungen kostenfreie TV - Fremdsprachenpaket oder weitere kostenpflichtige Leistungen für Telefon und/oder Internet bitten wir direkt mit Vodafone abzustimmen. Die Kontaktdaten sind in den Objekten an der Haustafel veröffentlicht.

      Hier finden Sie weitere wichtige Information zum TV-Empfang und zur Betriebskostenabrechnung ab 01.07.2024

      Eine TV-Störung melden Sie bitte an den:

      TV-Stördienst, technischer Support

      Der 24-Std./ 7-Tage Entstörservice für Bewohner ist erreichbar unter:

      Tel. 0221 / 46 61 91 12  oder 

      https://www.vodafone.de/hilfe/stoerung.html

      Die Abfrage der aktuellen Senderliste für TV/Radio erhalten Sie unter:

      https://zuhauseplus.vodafone.de/digital-fernsehen/tv-sender/

       

      Fast alle Wohnungen haben einen zugewiesenen Abstellkeller. Bitte nutzen Sie die Kellerräume nur entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung. Eine gewisse Feuchtigkeit im Keller kann nicht ausgeschlossen werden. Bewahren Sie deshalb niemals Gegenstände von hohem Wert dort auf.

      In der Regel werden die Wohnungen ohne Einbauküche vermietet. Zur Kücheninstallation beauftragen sie bitte einen Elekto- bzw. Sanitärfachbetrieb.

      Für die Wohnungen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Es kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Beispiel: Sie kündigen am 3. Mai, dann besteht das Mietverhältnis noch bis zum 31. Juli. 

      Bitte kündigen Sie nicht, sofern Sie noch keine andere Wohnung haben.

      Die Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschriften aller Vertragspartnern, die im Nutzungs-/Mietvertrag aufgeführt sind, erfolgen.

      Bitte setzen Sie sich nach Kündigung ihrer Wohnung zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins mit uns in Verbindung. 

      Bei diesem Termin wird vereinbart, ob und in welchem Umfang (Schönheits-)Reparaturenvon Ihnen auszuführen sind. Sofern Sie genehmigte Veränderungen in der Wohnung vorgenommen haben, wird festgelegt, ob diese Veränderungen durch uns oder einen Nachmieter übernommen werden können.

      Selbst eingebaute Bodenbeläge, Wand- und/oder Deckenverkleidungen bzw. sonstige Einbauten wie Gardinenstangen, müssen bei Auszug entfernt und der ursprüngliche Zustand der Wohnung wieder hergestellt werden. Dies gilt auch für übernommene Einrichtungen. 

      Selbstverständlich können Reparaturen ganz oder teilweise selbst vorgenommen oder durch eine von Ihnen beauftragte Firma ausgeführt werden. Die Arbeiten müssen in jedem Fall sach- und fachgerecht durchgeführt werden. 

      Sämtliche Wohnungsschlüssel sind bei Vertragsende abzugeben. Die Schlüssel dürfen nur den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der KreisBau Enz-Neckar eG übergeben werden. Sofern nicht alle Schlüssel vorhanden sind, müssen ggf. aus Sicherheitsgründen die Schließzylinder auf Kosten des Nutzers/Mieters ausgetauscht werden.

      Die Abmeldung beim Versorgungsunternehmen für Strom und Wärme übernehmen wir für Sie. 

      Eine Kündigung kann nur nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung erfolgen. Dabei ist die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Genossenschaft nach einer Wohnungskündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (Stichtag ist der 30.09.) zum Jahresende möglich und muss schriftlich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft nicht beendet werden kann, solange Ihr Nutzungsverhältnis bei uns besteht. Auch wird mit einer Wohnungskündigung nicht automatisch die Mitgliedschaft gekündigt. Es handelt sich hierbei um zwei separate Verträge.

      Die Auszahlung des Geschäftsguthabens/Auseinandersetzungsguthabens erfolgt satzungsgemäß bis zum 30.06. bzw. erst nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung im Jahr nach der Mitgliedschaftsbeendigung und nach Vorliegen aller Heiz- und Betriebskostenabrechnungen.

      Die Zahlung der Nutzungsgebühren/Miete sowie die Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie müssen sich nicht mehr um die Zahlungen kümmern, die Zahlung wird zum korrekten Zeitpunkt abgebucht.

      Bei Betragsveränderungen oder z.B. der Guthaben/Nachzahlung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen läuft zudem alles automatisch. Des Weiteren haben Sie bei Beträgen, die im Rahmen von Einzugsermächtigungen von Ihrem Konto abgebucht werden, ein achtwöchiges Rückholrecht. Dieser Vorteil besteht nicht, sofern Sie Ihre Nutzungsgebühr/Miete per Überweisung tätigen. 

      Sofern Sie die Nutzungsgebühren/Miete selbst überweisen, beachten Sie bitte, dass diese im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats bezahlt werden muss.

      Bei der Änderung Ihrer Bankverbindung ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat im Original erforderlich. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung.

      Die Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft bei der KreisBau Enz-Neckar eG. Die Mitgliedschaft erfolgt durch die Übernahme von Geschäftsanteilen (1 Geschäftsanteil = 160,00 €). Die Anzahl der weiteren Geschäftsanteile ist gemäß Satzung abhängig von der Wohnungsgröße. Zudem ist ein Eintrittsgeld von derzeit 60,00 € fällig, das bei der Genossenschaft verbleibt. Nach Einzahlung des vollständigen Beitrags für die Geschäftsanteile wird ein Mitgliedskonto eröffnet. Auf den Wert der Geschäftsanteile erhalten Sie, im Fall der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung, jährlich eine Dividende. Die Dividende stellt einen Kapitalertrag dar, der versteuert werden muss bzw. steuerlich freigestellt werden kann. Das entsprechend Freistellungsformular kann bei uns angefordert werden. 

      Vor Übergabe einer Wohnung erhalten Sie eine Ausfertigung des Miet-/Nutzungsvertrag nebst Anlagen. Bei ggf. erforderlichen Änderungen (z.B. Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Todesfall) vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Geschäftsstelle.

      Motorräder und Mofas dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Bitte stellen Sie keine motorbetriebene Kraftfahrzeuge im Hauseingangsbereich ab. Neben der Lärm- und Geruchsbelästigung führt dies auch zu einer erheblichen Brandgefahr.

      Auf den Müllsammelplätzen sind Sammelbehälter für die verschiedenen Wertstoffe und den Restmüll aufgestellt. Die entsprechende Mülltrennung ist unbedingt zu beachten und einzuhalten. Die Abholungstermine sind der Tagespresse oder auf der Homepage des entsprechend zuständigen Entsorgungsbetrieb zu entnehmen.

      Enzkreis: https://www.entsorgung-regional.de/entsorgung/leerungstermine.html

      Landkreis Ludwigsburg: https://www.avl-ludwigsburg.de/hausverwaltung/tonnen/abfallkalender/

      Falls Sie eine/n möglichen Nachmieter/in kennen, ist es wichtig, dass diese/r sich zeitnah bei unser Mietverwaltung meldet. Eine Entscheidung über die Nachmieterin/den Nachmieter erfolgt ausschließlich durch die Genossenschaft. 

      Ist Gefahr in Verzug oder in Notfällen außerhalb unserer Kontaktzeiten, wie z.B. bei einem Wasserrohrbruch, Kurzschluss oder sonstiger Unfallgefahr, wenden Sie sich bitte direkt an die an der Haustafel angegebenen Firmen.

      Montag, Mittwoch, Donnerstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr 

      Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr

      Freitag 8:30 - 12:00 Uhr 

      Wir bitten vor Ihrem Besuch einen Termin mit der bzw. dem entsprechenden Ansprechpartner/in zu vereinbaren.

      Auf den Parkplätzen/Garageneinstellplätzen dürfen nur zugelassene und fahrbereite Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Fußwege und Rasenflächen dürfen, auch zum Ein- und Ausladen von Urlaubsgepäck oder bei Einkäufen nicht befahren werden.

      Je nach Verfügbarkeit können auch externe Interessenten einen Parkplatz/Garage anmieten. Da sie dabei keine Mitgliedschaft erwervben, sind die Kosten der Anmietung zusätzlich umsatzsteuerpflichtig.

      Das Anbringen von privaten Satellitenanlagen (Satellitenschüsseln) ist untersagt!

      Mit dem Vertragspartner Vodafone (früher Unitymedia) bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Kabel-Programmen. Informationen über Zusatzleistungen, wie das in den KreisBau-Wohnungen kostenfreie TV - Fremdsprachenpaket oder weitere kostenpflichtige Leistungen für Telefon und/oder Internet bitten wir direkt mit vodafone (Unitymedia) abzustimmen. Die Kontaktdaten sind in den Objekten an der Haustafel veröffentlicht.

      Die Entsorgung von Sperrmüll melden Sie bitte grundsätzlich selbst über den örtlichen Entsorgungsbetrieb an. 

      Der Sperrmüll sollte grundsätzlich erst am Tag der Abfuhr oder am Abend davor an den Straßenrand gestellt werden, um möglichem Vandalismus oder ein Fremdablagen zu vermeiden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns im Schadensfall an den Nutzer/Mieter halten müssen, der den Sperrmüll angemeldet hat. 

      Bei einem Umzug bitte rechtzeitig einen Termin für die Sperrmüllabfuhr vereinbaren.

      Beim Auszug sind Sie verpflichtet die von Ihnen selbst verlegten Bodenbeläge zu entfernen, ohne dabei Schäden am Untergrund zu hinterlassen. 

      Es ist nur die Haltung von Kleintieren wie z. B. Hamstern, kleinen Vögeln gestattet. Sofern Sie andere Tiere halten möchten ist eine schriftliche Genehmigung der KreisBau Enz-Neckar eG erforderlich. Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen.

      Um die Trinkwasserhygiene zu gewährleisten sind die Trinkwasserleitungen möglichst täglich zu nutzen. Bei längerer Abwesenheit von mehr als 7 Tagen sind die Absperreinrichtungen für die Warm- und Kaltwasserleitungen der Wohnung zu schließen. Nach Rückkehr und Wiederinbetriebnahme sind die Trinkwasserleitungen gründlich zu spülen, so dass ein vollständiger Wasseraustausch in den Leitungen erfolgt.

      Zur Erhöhung des Komforts und der Sicherheit der Bewohner sind die Haustüren größtenteils mit elektrischen Türöffner- und Gegensprechanlagen ausgestattet. Bitte lassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur berechtigte Personen ins Haus. Im Interesse aller Nutzer/Mieter bitten wir dringend, die Haustür nicht mit dem Feststeller offen zu halten, außer z. B. bei Umzug oder Möbelanlieferung.

      Die Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung bedarf der schriftlichen Genehmigung der KreisBau Enz-Neckar eG. Nennen Sie uns bitte schriftlich den Namen der Person und den Beginn des Zuzuges. Diese Person wird nicht Vertragspartner im Miet-/Nutzungsvertrag. 

      Bei längerer Abwesenheit sollten Sie beachten:

      • Um ein Überquellen des Briefkastens zu vermeiden, sollten Sie die Zeitung abbestellen sowie einen Nachsende- bzw. Lagerungsantrag stellen bzw. den Briefkasten von einer Person ihres Vertrauens leeren lassen.
      • Verschließen Sie alle Fenster und Türen.
      • Hinterlassen Sie den Wohnungsschlüssel und die Urlaubsanschrift bei einer Person Ihres Vertrauens. Dies ist vor allem bei einem Notfall, z.B. bei einem Wasserschaden hilfreich.
      • die Aufgaben im Rahmen der Kehrwoche sind einem anderen zu übertragen. Falls die Hausreinigung nicht durch eine externe Firma ausgeführt wird, sprechen Sie sich bitte mit Ihren Nachbarn ab.
      • Bei längerer Abwesenheit von mehr als 7 Tagen sind die Absperreinrichtungen für die Warm- und Kaltwasserleitungen der Wohnung zu schließen. Nach Rückkehr und Wiederinbetriebnahme sind die Trinkwasserleitungen gründlich zu spülen, so dass ein vollständiger Wasseraustausch in den Leitungen erfolgt.

      Zur existenziellen Absicherung und Vermeidung möglicher hoher Kosten sollten Sie unbedingt eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei sollten Sie auch an die Absicherung eines Schlüsselverlustes denken. 

      Zudem kann auch der Abschluss einer Hausrat-Versicherung sinnvoll sein, denn die Gebäudeversicherung übernimmt z.B. bei einem Leitungswasserschaden keine Kosten an Ihrem eigenen Hausrat.

      Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versicherungsunternehmen bzw. Versicherungsberater/-in auf, um Ihren individuellen Bedarf zu klären.

      Für öffentliche geförderte Wohnungen benötigten Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe des Einkommens berechtigt dieser zum Bezug bestimmter geförderter Wohnungen. Der WBS muss vor Abschluss eines Nutzungs-/Mietvertrags vorgelegt werden. Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten Sie bei den Wohnungsämtern der Städte und Gemeinden. Die Einkommensgrenzen können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.

      Die Höhe des Wohngelds hängt von der Miete, Haushaltsgröße und vom Wohnort ab. Wer den Mietzuschuss bekommen kann, lässt sich online mit dem Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums ausrechnen.

      Der Wohngeldrechner des Bundes bezieht sich auf das gültige Wohngeldgesetz.

      Ein Wohngeldrechner, der die Änderungen aufgrund des "Wohngeld-Plus-Gesetzes", das am 01. Januar 2023 in Kraft treten soll, berücksichtigt, steht unter www.bmwsb.bund.de/WohngeldPlus-Rechner zur Verfügung.

      Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldbehördeverbindlich errechnen. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung. Die Gesamtheit dieser Leistungen ist ein Service, um Wohngeldberechtigte zu unterstützen und über ihre Ansprüche aufzuklären.

      Sollten Sie mit den Mietzahlungen oder der Nachzahlungen der Betriebskostenabrechnungen in Zahlungsschwierigkeiten/Zahlungsverzug geraten, melden Sie sich bitte umgehend bei uns (Tel. 07041-9520-0).

      Bitte handeln Sie sofort! Dadurch können Sie sich zusätzliche Anwalts- und/oder Gerichtskosten ersparen.

      Wir werden versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.

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      WEG-Verwaltung

      Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist Vertrauenssache. Dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellt sich die KreisBau Enz-Neckar eG seit über vier Jahrzehnten.

      Als Mitglied im vbw, Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart sowie im vdiv, Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V., Bietigheim-Bissingen halten wir uns immer auf dem Laufenden über die aktuellen Rechtsprechungen und neue Gesetzgebungen. Die Gemeinschaften werden unter Beachtung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und den Belangen des jeweiligen Objekts ordnungsgemäß verwaltet.

      Zu den Aufgabengebieten gehören zum Beispiel:

      • Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen
      • Erstellen einer jährlichen Abrechnungen und des Wirtschaftsplanes
      • Buchführung, Rechnungsprüfung und -kontrolle, Mahnwesen, Vermögensverwaltung 
      • Beauftragung und Überwachen der Verträge der Gemeinschaft rund um die Immobilie
      • Veranlassung von Instandhaltungen und Reparaturen
      • Überwachung der Wartung von technischen Anlagen
      • und vieles andere mehr

      Die langjährige Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben aus der Region ermöglicht eine zuverlässige und fachmännische Ausführung von notwendigen Reparaturen und Instandhaltungen.

      Die KreisBau Enz-Neckar eG ist dabei ein verlässlicher Partner.

      Die KreisBau Enz-Necker eG übernimmt derzeit keine weitere Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

      Mitgliedschaft im VDIV Baden-Württemberg

          Urkunde - Mitgliedschaft im VDIV Baden-Württemberg