Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://kreisbau-muehlacker.de/.

1. Wer hat diese Erklärung erstellt?

KreisBau Enz-Neckar eG
Uhlandstr. 98
75417 Mühlacker
Telefon: +49 7041 9520 0
E-Mail: info@kreisbau-muehlacker.de

Als für diese Website verantwortliche Stelle sind wir bemüht, unsere digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir richten uns nach den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basiert auf einer am 9. September 2026 durchgeführten Selbstbewertung und einer detaillierten Analyse.
Aufgrund der Überprüfung ist diese Website mit den zuvor genannten Anforderungen grundsätzlich vereinbar. Einige Bereiche der Website sind noch nicht vollständig barrierefrei. Die Gründe für die Abweichungen sowie die betroffenen Inhalte sind nachstehend aufgeführt.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Fehlende Alternativtexte
    Einige Bilder, insbesondere solche, die als Navigationselemente dienen (z.B. auf der Startseite), verfügen über keine oder unzureichende Alternativtexte.
    • Betroffene Anforderung: WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte).
    • Maßnahme: Die fehlenden Alternativtexte werden schrittweise bis zum vierten Quartal 2026 ergänzt.

4. Datum der Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. Februar 2026 erstellt.

5. Feedback und Kontaktangaben
Hinweise zu Barrieren können über unser Kontaktformular oder per E-Mail an uns gerichtet werden. Bitte nutzen Sie dafür unser barrierefrei zugängliches Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns per Post: KreisBau Enz-Neckar eG, Uhlandstr. 98, 75417 Mühlacker

6. Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsstelle
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse direkt kontaktieren:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0)30 18 527-2805, E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de