05.12.2022

Wohngeld-Plus-Gesetz tritt im Januar 2023 in Kraft

Der Bundesrat hat der Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente und Klimazuschlag zugestimmt. Damit wird das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz zum 1.1.2023 in Kraft treten.

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld zur Verfügung steht.

Wohngeld-Plus: Die Komponenten Heizkosten und Klima

Das Wohngeld-Plus enthält eine Heizkostenkomponente. Zudem soll es ab Januar 2023 eine Klimakomponente geben, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau pauschal abfedert. 

Zweiter Heizkostenzuschuss zum Wohngeld und BAföG

Des Weiteren wurde beschlossen, dass es eine Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG und Ausbildungsbeihilfe gibt.

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Empfänger von Wohngeld, die alleine wohnen, sollen einmalig 415 Euro erhalten, für einen Zwei-Personen-Haushalt soll es 540 Euro – und für jede weitere Person jeweils 100 Euro zusätzlich - geben. An Studenten und Azubis, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung zur Ausbildung erhalten, sollen pauschal 345 Euro ausgezahlt werden.

Von der neuen und höheren Finanzspritze sollen alle Haushalte profitieren, die im Zeitraum vom 1.9.2022 bis 31.12.2022 in mindestens einem Monat wohngeldberechtigt sind.

Die Höhe des Wohngelds hängt auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab. Wer den Mietzuschuss bekommen kann, lässt sich online mit dem Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums ausrechnen.

In der Anlage steht Ihnen ein Informationsblatt, welches der GdW und seine Landesverbände zusammen mit dem Deutschen Städtetag erarbeitet hat, zur Verfügung.