01.09.2022

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Zur Sicherung der Energieversorgung hat die Bundesregierung die Kurzfristenergieversorgungs-sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) beschlossen.

Diese enthält kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung. Sie tritt am 1. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2023 wieder außer Kraft.

Wirksam Energie einsparen, lässt sich beim Heizen. Nachfolgend verweisen wir exemplarisch und nur zur Orientierung auf die Internetseite der Stadtwerke Mühlacker, wie viel Kilowattstunden und vor allem wie viel Geld Sie rein rechnerisch auf Basis der Grundversorgungstarife durch eine Absenkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C einsparen könnten.

Link zur Hompgae der Stadtwerke Mühlacker:

https://www.stadtwerke-muehlacker.de/sw/service/energieberatung/energieeinsparung.php