08.01.2026

Wichtige Neuerung bei Ab- und Ummeldungen nach Umzügen beim Stromanbieter

Seit 2025 gilt eine gesetzliche Neuerung, die alle Stromkundinnen und Stromkunden betrifft:

  • Umzüge müssen dem Stromversorger spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich.
  • Informieren Sie deshalb Ihren Stromanbieter rechtzeitig im Fall eines geplanten Umzugs, am besten ein bis zwei Wochen im Voraus.
  • Sofern Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig gemeldet haben, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie ggf. die Kosten tragen müssen.