Seit 2025 gilt eine gesetzliche Neuerung, die alle Stromkundinnen und Stromkunden betrifft:
- Umzüge müssen dem Stromversorger spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich.
- Informieren Sie deshalb Ihren Stromanbieter rechtzeitig im Fall eines geplanten Umzugs, am besten ein bis zwei Wochen im Voraus.
- Sofern Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig gemeldet haben, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie ggf. die Kosten tragen müssen.